Für unsere Veranstaltungen gelten folgende Bedingungen:

  1. Die Anmeldung ist nur wirksam bei Verwendung unseres Anmeldeformulars. Weitere Exemplare können bei uns angefordert oder vom Original kopiert werden.
  2. Wir versenden grundsätzlich keine Anmeldebestätigung. Sollten die betreffenden Veranstaltungen bzw. Freizeiten bereits ausgebucht sein, werden Sie umgehend benachrichtigt.
  3. Die Bezahlung der Teilnahmegebühren erfolgt bei Veranstaltungsbeginn.
  4. Bei Rücktritt von einer Maßnahme muss dem Verantwortlichen vor Veranstaltungsbeginn Bescheid gegeben werden. Bei Tagesaktionen mindestens 3 Tage vor Beginn, bei längeren Aktionen eine Woche vor Beginn. Anderenfalls wird der volle Teilnahmebetrag in Rechnung gestellt.
  5. Die Versicherungen für die Teilnehmer erstrecken sich unsererseits auf Unfall- und Haftpflicht. Letztere tritt jedoch nur bei Schäden gegenüber Dritten ein. Weitere Versicherungen bestehen grundsätzlich nicht.
  6. Bei Krankheit oder Gebrechen des Teilnehmers sind wir in der Anmeldung in Kenntnis zu setzen bzw. ist dieses auf unserem Rückmeldezettel anzugeben. Bei späterem Bekanntwerden einer Krankheit oder eines Gebrechens können wir die Teilnahme ablehnen oder den Teilnehmer gegebenenfalls nach Rücksprache mit den Eltern von der weiteren Teilnahme ausschließen.
  7. Die Aufsichtspflicht nehmen die Betreuer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wahr. Sie sind bevollmächtigte Vertreter des Veranstalters und berechtigt einzelne Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn durch sie ihr Gelingen ernstlich gefährdet ist. Im Falle eines Ausschlusses wird der Erziehungsberechtigte benachrichtigt.
  8. Die Kosten für die jeweilige Rückführung trägt der Teilnehmer selbst oder dessen Erziehungsberechtigter.
  9. Die Aufsichtspflicht des Veranstalters endet nach Rücksprache und Information des Erziehungsberechtigten mit dem Verlassen des Teilnehmers des jeweiligen Geländes oder der jeweiligen Veranstaltung.
  10. Die Ausweispflicht ist von jedem Teilnehmer zu beachten. Für die Einhaltung der Pass-, Devisen- und Zollbestimmungen ist er selbst verantwortlich.
  11. Ein Maßnahmeausfall kann von uns ausgesprochen werden. Dies ist in erster Linie dann der Fall, wenn eine Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl vorliegt oder wenn sonstige wichtige Gründe vorliegen. In solchen Fällen wird der schon geleistete Teilnahmebetrag zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
  12. Bei Maßnahmeabbruch und vorzeitiger Beendigung wegen höherer Gewalt (z.B. Unwetter mit irreparablen Schäden bei Zeltlagern), wird der volle Teilnahmebetrag einbehalten. Es bestehen keine weiteren Ansprüche.
  13. Die Erziehungsberechtigten erklären mit ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeabschnitt, dass Fotos oder andere Medien, die während einer Maßnahme entstehen und ihr Kind zeigen, von der Evangelischen Jugend Bad Endorf, Aschau-Bernau, Prien zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit oder der Werbung verwendet werden dürfen. Eine kommerzielle Nutzung schließt die Evangelische Jugend Bad Endorf, Bernau-Aschau Prien aus. Mit Ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeabschnitt erkennen Sie diese Teilnahmebedingungen als gelesen und akzeptiert an.

(Die AGBs gibt es auch als PDF-Dokument und als Word-Datei)